Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Gefördert werden nachfolgend aufgeführte Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäuden die die Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle erhöhen:
- Dämmung der Gebäudehülle ( Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken)
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
- Heizungsoptimierung / Hydraulischer Abgleich
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
Für die Antragstellung benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne stehe ich Ihnen hierbei zur Verfügung.
Die Förderung für die Kosten der Einzelmaßnahme beträgt derzeit 15 %. Sie können Förderungen für Einzelmaßnahmen in Höhe von insgesamt maximal 30.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit beantragen.
Wurde ein individueller Sanierungsfahrplan(iSFP) erstellt, erhalten Sie zusätzlich 5 % Förderbonus und es können Investitionen bis zu 60000,00 Euro pro Kalenderjahr gefördert werden.