Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle


Gefördert werden nachfolgend aufgeführte Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäuden die die Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle erhöhen:

  • Dämmung der Gebäudehülle ( Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken)
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Heizungsoptimierung / Hydraulischer Abgleich
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren

Für die Antragstellung benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne stehe ich Ihnen hierbei zur Verfügung.
Die Förderung für die Kosten der Einzelmaßnahme beträgt derzeit 15 %. Sie können Förderungen für Einzelmaßnahmen in Höhe von insgesamt maximal 30.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit beantragen.

Wurde ein individueller Sanierungsfahrplan(iSFP) erstellt, erhalten Sie zusätzlich 5 % Förderbonus und es können Investitionen bis zu 60000,00 Euro pro Kalenderjahr gefördert werden.